Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen mediapuls (Timo Haldi, Einzelfirma; nachfolgend «Agentur») und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend «Auftraggeber»). Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Anerkennung durch die Agentur.

1.2 Alle Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3 Der genaue Umfang und Inhalt der Leistungen wird in Briefings, Projektverträgen und Leistungsbeschreibungen festgelegt. Schriftliche Bestätigungen mündlicher Briefings dienen als Grundlage für die Arbeit der Agentur.

1.4 Die Erstberatung und das erste Angebot sind für beide Parteien kostenlos und unverbindlich. Weitere Aktivitäten der Agentur bezüglich Projektvorschlägen oder zusätzlicher Angebote sind verrechenbar, sofern nicht anders vereinbart.

1.5 Diese Bedingungen gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich geändert.

2. Pflichten und Verantwortlichkeiten der Agentur

2.1 Die Agentur kann Dritte für die Aufgabenausführung einsetzen, sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen oder der Auftraggeber dies ausdrücklich anders wünscht.

2.2 Die Agentur informiert regelmässig über den Projektfortschritt, in der Regel monatlich oder auf Anfrage, in schriftlicher Form.

2.3 Die Agentur informiert den Auftraggeber umgehend über Schwierigkeiten, die die Vertragserfüllung verhindern oder zu ungeeigneten Lösungen führen könnten.

2.4 Höhere Gewalt berechtigt die Agentur, Projekte um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit zu verschieben. Dies begründet keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber zahlt die vereinbarten Gebühren für die zu erbringenden Leistungen.

3.2 Der Auftraggeber stellt alle für die Projektdurchführung notwendigen Daten und Materialien kostenlos zur Verfügung.

3.3 Der Auftraggeber darf ohne Absprache und Einvernehmen mit der Agentur keine Arbeiten an andere Agenturen oder Dienstleister vergeben.

3.4 Der Auftraggeber muss die Agentur umgehend auf besondere technische Anforderungen und rechtliche, administrative oder sonstige Vorschriften hinweisen.

4. Vergütung

4.1 Es gilt die im Auftrag oder Vertrag vereinbarte Gebühr. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vertraglich vereinbart.

4.2 Bei längerer Projektdauer kann die Agentur Teilzahlungen für abgeschlossene Arbeitsteile in Rechnung stellen.

4.3 Folgende Aufwendungen sind nicht in den Honoraren der Agentur enthalten und werden separat in Rechnung gestellt:

  • Reisekosten
  • Wochenendarbeit auf Kundenwunsch (1,5-facher Satz)
  • Unterbringungs- und Verpflegungskosten
  • Übersetzungsleistungen
  • Externe Plugin-Kosten
  • Massgeschneiderte Software
  • Alle Drittleistungen mit Zustimmung des Auftraggebers

4.4 Wenn der Auftraggeber Aufträge ändert oder storniert, erstattet der Auftraggeber der Agentur alle daraus entstehenden Kosten.

4.5 Bei Reduzierung oder wesentlicher Kürzung des Projektumfangs zahlt der Auftraggeber mindestens 20% des ursprünglich vereinbarten Betrags.

5. Zusätzliche Leistungen

5.1 Unvorhergesehene Mehrarbeit erfordert gegenseitige Absprache und möglicherweise eine zusätzliche Vergütung.

6. Daten und Materialien

6.1 Die Agentur bewahrt alle für die Vertragserfüllung notwendigen Materialien während der Zusammenarbeit mit angemessener Sorgfalt auf.

6.2 Die Agentur kann die Lieferung von arbeitsbezogenen Materialien und Daten an die Kompensation oder Vorabvereinbarung von Rechteübertragungen an den Auftraggeber knüpfen.

6.3 Alle Arbeitsmaterialien, elektronischen Daten und Aufzeichnungen verbleiben bei der Agentur. Die Agentur liefert die vereinbarte Leistung bei Bezahlung, nicht die Zwischenschritte.

6.4 Für die Projektdurchführung benötigte Materialien können auf gängigen Cloud-Diensten gespeichert werden.

6.5 Kundendaten werden nur nach Schweizer Datenschutzrecht verarbeitet.

7. Geistiges Eigentum / Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1 Die Agentur behält das geistige Eigentum, einschliesslich Software, Know-how, Arbeitsergebnisse und Weiternutzungsrechte.

7.2 Die Agentur behält sich ausdrücklich Namensrechte und Veröffentlichungsrechte für erstellte Werke vor.

7.3 Bei unrechtmässiger Nutzung von durch die Agentur erstellten Werken schuldet der Auftraggeber eine Vertragsstrafe von CHF 20'000 pro Verstoss und Werk.

7.4 Nutzungsrechte an nicht realisierten Werken verbleiben bei der Agentur.

8. Vertraulichkeit

8.1 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse müssen vertraulich behandelt werden.

8.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für allgemein bekannte Informationen.

8.3 Vertraulichkeitspflichten bestehen auch nach Ende der Zusammenarbeit.

9. Fristen

9.1 Nur schriftlich garantierte Termine sind verbindlich. Diese verlängern sich angemessen bei verspäteten Informationen, Zahlungsverzögerungen oder höhere Gewalt.

10. Haftung

10.1 Die Agentur gewährleistet sorgfältige und fachkundige Arbeit.

10.2 Die Parteien beachten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für Internetpräsenz und Inhalte.

10.3 Die Agentur haftet nicht für Sachaussagen in der Werbung bezüglich Produkte des Auftraggebers.

10.4 Die Agentur haftet nur für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den Einzeltransaktionsumsatz beschränkt.

11. Drittleistungen

11.1 Beauftragte Freelancer oder Dritte sind Erfüllungsgehilfen der Agentur. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diesen Arbeitern 12 Monate nach Auftragsabschluss keine Projekte ohne Beteiligung der Agentur zuzuweisen.

12. Abwerbeverbot

12.1 Während der Zusammenarbeit und zwei Jahre danach wird der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung der Agentur keine Mitarbeiter der Agentur abwerben. Bei Verstoss wird eine Vertragsstrafe von CHF 50'000 fällig.

13. Schriftform

13.1 Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14. Abtretung

14.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten an Dritte erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur, Schweiz, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.

Stand: Februar 2026